Von der EU wurde eine Richtlinie verabschiedet, bei der verschiedene Berufsgruppen die Eignung für Standesbezeichnungen gesetzlich verankern müssen.
Derzeit kommt vermehrt die Frage danach auf, wer den Titel Ingenieur verleihen darf und wer sich als ein solcher bezeichnen darf. Insbesondere wenn man ins Ausland geht, ist dies problematisch, da dort der M.Sc. teilweise nicht als Ingenieur gewertet wird.
Momentan hat jedes Bundesland seine eigene Richtlinie.
Es soll jetzt besprochen werden:
- In wie weit es sinnvoll wäre EINE bundesweite gemeinsame Regelung zu finden.
- Wer kann den Titel "Ingenieur" verleihen?
- Sinnhaftigkeit einer Pflichtmitgliedsschaft in der Ingenieurkammer (wie in Österreich oder bei den Architekten).
- Was sind die Mindestanforderungen
Ziel:
- Stellungsnahme formulieren
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Christian TU Dortmund
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Ich denke auch, dass es wichtig wäre dazu mal eine Stellungnahme zu verfassen, da jede Landesingenieurkammer da ihr eigenes Süppchen kocht und die Bundesingenieurkammer das irgendwie nicht auf einen Nenner bekommt. Das würde auch aufm FTBGU in Hannover angesprochen. Ein paar Teilnehmer auf dem FTBGU sahen das System recht kritisch und hatten die Befürchtung, dass das nachher so stark reglementiert wird wie es auch bei der Architektenkammer ist. Eine daraus resultierende Befürchtung war, dass Absolventen einiger Uni\'s oder speziell FH\'s, die andere Schwerpunkte setzen, sich nach Ihrem Abschluss nicht mehr Ingenieur nennen dürfen.
Wäre gut wenn sich zu dem AK vielleicht ein paar Leute finden würden die davon etwas mehr Ahnung haben. (Ich kenne mich mit den nationalen und internationalen Regeln zu dem Titel Ingenieur auch fast nicht aus :( )
Falls es keinen gibt, der sich damit auskennt müsste man wohl erstmal ne Bestandsaufnahme machen.
Schaut Euch am besten dazu auch die Ausarbeitung aus Dresden 2010 an. Da ging es um Diplom/Master Grade und die Wertigkeit dieser für den Berufsalltag. Vielleicht kann man das Ergebnis benutzen.
"Titel" sind das beide nicht, nur "akademische Grade".
Einen Titel kann nur der Bundespräsident verleihen, haben wir damals herausgefunden ;-)
Mit der Neuauflage des hessischen Hochschulgesetzes wurde aktuell für Hessen eine neue rechtsgrundlage geschaffen: Demnach kann die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur künftig nach Absolvieren eines entsprechend qualifizierenden Studiengangs ohne weiteres Genehmigungserfordernis geführt werden. Dazu zählt unter anderem ein Bachelorstudium mit mindesten 50% Ingenieuranteil.